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Das Paritätische ABK-Hilfswerk e.V. versteht sich seit 30 Jahren als wichtiger Baustein des sozialen Netzwerkes und hat sich speziell für den Personenkreis der massiv verhaltensauffälligen jungen Erwachsenen zuständig erklärt, die aufgrund ihrer spezifischen Defizite immer wieder durch alle Maschen des Versorgungssystems gefallen sind.
Unsere Einrichtung ist ein gemeinnütziger, rechtlich selbstständiger Verein und Mitglied im „Paritätischen“.
Die in unseren Wohnheimen lebenden BewohnerInnen zählen im rechtlichen Sinne zum Personenkreis der „geistig bzw. seelisch behinderten Menschen“, deren gesetzliche Zuordnung in den §§ 53 ff SGB (Sozialgesetzbuch) XII bzw. §35a ff in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankert ist.
Das ABK-Hilfswerk versteht sich als soziotherapeutische Übergangseinrichtung, in welcher die Aufenthaltsdauer mehrjährig, aber begrenzt ist. Diese Dauer ist in starkem Maße von der individuellen Entwicklung des/der Einzelnen abhängig.
Hauptfinanzierungsträger sind gemäß SGB-Zuständigkeiten der überörtliche Kostenträger (Landschaftsverband Rheinland) bzw. die zuständigen Jugendämter.
Eine Kurzinformation über unsere Einrichtung können Sie hier abrufen.
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